Rechtsprechung
   BFH, 20.06.2005 - IX B 146/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12596
BFH, 20.06.2005 - IX B 146/04 (https://dejure.org/2005,12596)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2005 - IX B 146/04 (https://dejure.org/2005,12596)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - IX B 146/04 (https://dejure.org/2005,12596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderabschreibung für Baumaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Immobilien - Sonderabschreibung für Baumaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177

    Auszug aus BFH, 20.06.2005 - IX B 146/04
    Bei dieser Sachlage konnten die entsprechenden Regelungen des Vertrags allenfalls Anspruchsgrundlage für eine spätere Erteilung der Bescheinigung sein, die im Fall einer rechtswidrigen Verweigerung ggf. durch Klage vor den Verwaltungsgerichten zu erwirken ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. August 1996 8 B 165/96, Buchholz 401.1, § 7h EStG Nr. 1; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Mai 1996 8 S 1032/96, VGHBW-Ls 1996, Beilage 8, B 2-3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8. Juni 2004 3 K 64/02, NordÖR 2004, 313, sowie vom 8. Juni 2004 3 L 64/02, BauR 2005, 841).
  • BFH, 21.08.2001 - IX R 20/99

    Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB

    Auszug aus BFH, 20.06.2005 - IX B 146/04
    Denn nach den von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) nicht angegriffenen und damit für den Senat bindenden Feststellungen des Finanzgerichts (FG) enthielt die streitige Vereinbarung schon nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut nur die Zusicherung einer (künftig) noch zu erteilenden Bescheinigung, verbunden mit dem Hinweis, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Bescheinigung nicht erteilt werde; sie war damit --nach dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien-- offensichtlich nicht schon die Bescheinigung selbst (zu den Anforderungen an die Bescheinigung vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2001 IX R 20/99, BFHE 196, 191, BStBl II 2003, 910; Beschluss vom 6. Dezember 2002 IX B 109/02, BFH/NV 2003, 469).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2004 - 3 L 64/02

    Bescheinigung nach § 7h EStG

    Auszug aus BFH, 20.06.2005 - IX B 146/04
    Bei dieser Sachlage konnten die entsprechenden Regelungen des Vertrags allenfalls Anspruchsgrundlage für eine spätere Erteilung der Bescheinigung sein, die im Fall einer rechtswidrigen Verweigerung ggf. durch Klage vor den Verwaltungsgerichten zu erwirken ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. August 1996 8 B 165/96, Buchholz 401.1, § 7h EStG Nr. 1; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Mai 1996 8 S 1032/96, VGHBW-Ls 1996, Beilage 8, B 2-3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8. Juni 2004 3 K 64/02, NordÖR 2004, 313, sowie vom 8. Juni 2004 3 L 64/02, BauR 2005, 841).
  • BFH, 06.12.2002 - IX B 109/02

    Wirksamkeit einer Bescheinigung nach § 7 h EStG , grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 20.06.2005 - IX B 146/04
    Denn nach den von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) nicht angegriffenen und damit für den Senat bindenden Feststellungen des Finanzgerichts (FG) enthielt die streitige Vereinbarung schon nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut nur die Zusicherung einer (künftig) noch zu erteilenden Bescheinigung, verbunden mit dem Hinweis, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Bescheinigung nicht erteilt werde; sie war damit --nach dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien-- offensichtlich nicht schon die Bescheinigung selbst (zu den Anforderungen an die Bescheinigung vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. August 2001 IX R 20/99, BFHE 196, 191, BStBl II 2003, 910; Beschluss vom 6. Dezember 2002 IX B 109/02, BFH/NV 2003, 469).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1996 - 8 S 1032/96

    Anspruch auf eine Bescheinigung nach EStG § 7h bei Abbruch eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 20.06.2005 - IX B 146/04
    Bei dieser Sachlage konnten die entsprechenden Regelungen des Vertrags allenfalls Anspruchsgrundlage für eine spätere Erteilung der Bescheinigung sein, die im Fall einer rechtswidrigen Verweigerung ggf. durch Klage vor den Verwaltungsgerichten zu erwirken ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. August 1996 8 B 165/96, Buchholz 401.1, § 7h EStG Nr. 1; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Mai 1996 8 S 1032/96, VGHBW-Ls 1996, Beilage 8, B 2-3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8. Juni 2004 3 K 64/02, NordÖR 2004, 313, sowie vom 8. Juni 2004 3 L 64/02, BauR 2005, 841).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2004 - 3 K 64/02
    Auszug aus BFH, 20.06.2005 - IX B 146/04
    Bei dieser Sachlage konnten die entsprechenden Regelungen des Vertrags allenfalls Anspruchsgrundlage für eine spätere Erteilung der Bescheinigung sein, die im Fall einer rechtswidrigen Verweigerung ggf. durch Klage vor den Verwaltungsgerichten zu erwirken ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. August 1996 8 B 165/96, Buchholz 401.1, § 7h EStG Nr. 1; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Mai 1996 8 S 1032/96, VGHBW-Ls 1996, Beilage 8, B 2-3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8. Juni 2004 3 K 64/02, NordÖR 2004, 313, sowie vom 8. Juni 2004 3 L 64/02, BauR 2005, 841).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2010 - 3 S 2856/08

    Rücknahme einer Bescheinigung für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen

    Dies gilt insbesondere auch für Klage gegen die Rücknahme einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG, da es sich insoweit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art handelt, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (vgl. BFH, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105; Beschluss vom 20.06.2005 - IX B 146/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005 - 10 B 31.05 -, BFH/NV 2006, Beil.
  • VG Freiburg, 21.06.2007 - 4 K 374/06

    Teilweise Rücknahme einer Bescheinigung für Steuervergünstigungen von

    Insbesondere handelt es sich bei der Klage gegen die Rücknahme einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 2 EStG um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist ( BFH, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105 = DB 2001, 2587, und Beschluss vom 20.06.2005 - IX B 146/04 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005 - 10 B 31/05 - BFH/NV 2006, Beil. 1, 100; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06 - ).
  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07

    Zulässigkeit einer Klage ohne Vorverfahren bei einer Bescheinigung nach § 7 h

    (Urteil vom 18.09.2002 - X R 183/96 -, BStBl. II 2003 S. 238, 240; Beschluss vom 20.06.2005 - IX B 146/04 -, bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht